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Verkehrsrecht (Auffrischung)

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Über den Kurs

Gem. § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen.

Der Inhalt dieses Kurses entspricht der Ziffer 4.5 DGUV Regel 105-049, nachdem zu dieser Unterweisung insbesondere das Verhalten im Straßenverkehr unter Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn (§§ 35, 38 StVO) gehört. 

Was werde ich lernen?

  • Entspricht den Anforderungen an § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 und Ziffer 4.5 DGUV Regel 105-049, wonach Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen.
  • Enthält eine Auffrischung über die wichtigsten rechtlichen Regelungen

Kursinhalt

Einleitung
Was erwartet euch in diesem Kurs?

Sonder- und Wegerecht
Eine Auffrischung über die wichtigsten Punkte das Sonder- und das sogenannten "Wegerecht" betreffend.

Die Fahrt mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung zu der Frage ob und in welchem Maß Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus genutzt werden dürfen.

Unfall auf der Einsatzfahrt
Was soll und kann man machen, wenn auf der Fahrt zum Einsatz ein Unfall geschieht? Wann darf man dennoch weiterfahren und was gilt es zu beachten?

Fahren unter Alkoholeinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ist es rechtlich möglich auch alkoholisiert oder ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen ein Feuerwehrfahrzeug zum Einsatz zu fahren?

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