Über den Kurs
Gem. § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen.
Der Inhalt dieses Kurses entspricht der Ziffer 4.5 DGUV Regel 105-049, nachdem zu dieser Unterweisung insbesondere das Verhalten im Straßenverkehr unter Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn (§§ 35, 38 StVO) gehört.
Kursinhalt
Einleitung
Sonder- und Wegerecht
Die Fahrt mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus
Unfall auf der Einsatzfahrt
Fahren unter Alkoholeinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bewertungen und Rezensionen von Teilnehmern
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