Verkehrsrecht (Auffrischung 2025)

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Über den Kurs

Gem. § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen.

Der Inhalt dieses Kurses beinhaltet die in 4.5 DGUV Regel 105-049 beschriebene Unterweisung über das Verhalten im Straßenverkehr unter Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn (§§ 35, 38 StVO). 

Was werde ich lernen?

  • Gem. § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen.
  • Der Inhalt dieses Kurses beinhaltet die in 4.5 DGUV Regel 105-049 beschriebene Unterweisung über das Verhalten im Straßenverkehr unter Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn (§§ 35, 38 StVO). 

Kursinhalt

Einleitung
Was erwartet euch in dieser Schulung?

Sonder- und Wegerecht
Eine Auffrischung über die wichtigsten Punkte das Sonder- und das sogenannten "Wegerecht" betreffend.

Die Fahrt mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung zu der Frage ob und in welchem Maß Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus genutzt werden dürfen.

Unfall auf der Einsatzfahrt
Was soll und kann man machen, wenn auf der Fahrt zum Einsatz ein Unfall geschieht? Wann darf man dennoch weiterfahren und was gilt es zu beachten?

Abschluss

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