
Über den Kurs
Gem. § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen.
Der Inhalt dieses Kurses beinhaltet die in 4.5 DGUV Regel 105-049 beschriebene Unterweisung über das Verhalten im Straßenverkehr unter Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn (§§ 35, 38 StVO).
Kursinhalt
Einleitung
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Einführung und warum wir alle diese Schulung machen müssen
04:08
Sonder- und Wegerecht
Die Fahrt mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus
Unfall auf der Einsatzfahrt
Abschluss
Bewertungen und Rezensionen von Teilnehmern
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