Hallo allerseits,
Ich habe eine Frage zu den federbelasteten Niederschraubventilen am Druckausgang der Pumpe. Kann man diese dauerhaft im Einsatz bei 10 Bar Ausgangsdruck nur zu einem kleinen Teil geöffnet lassen?
Hintergrund:
Wir hatten letztens einen größeren Einsatz und sollten in das HLF der Berufsfeuerwehr einspeisen. Der Maschinist des HLFs wollte ständig 10 Bar anliegen haben. Das Problem war, dass nur sporadisch Wasser abgegeben wurde und dadurch die Pumpe immer wieder überhitzte bis sie am Ende ausgefallen ist. Es wurde immer wieder mal kurz Wasser für einen Druckausgang abgegeben, jedoch wurde die Pumpe nach spätestens 2-3 Minuten wieder warm. Der Einsatz zog sich über 6 Stunden.
Die Pumpe (10-2000 Rosenbauer N 30) hat eine Kühlkreislauf, jedoch kann er nur bei einem Druck bis maximal 4-5 Bar verwendet werden.
Meine Idee: Kugelhahn an eine Druckausgang, diesen minimal öffnen und das Wasser über eine C-Schlauch ableiten. Ich habe das getestet und die Pumpe blieb über einen langen Zeitraum bei kühlen 23-25°.
Mein Einheitsführer sagt, dass der Kugelhahn nicht benötigt wird und man einfach das Niederschraubventil ein stückweit aufschrauben soll ohne Kugelhahn.
Ich selber hatte irgendwann mal gehört, dass die Niederschraubventile komplett geöffnet werden müssen und auch Scotty hat in einem seiner Videos erwähnt, dass das teilweise Öffnen dem Niederschraubventil im Laufe der Zeit schadet. In den Unterlagen zu unseren Fahrzeugen und Pumpen finde ich dazu nichts, ebenfalls nichts in der DGUV.
Wer hat in diesem Fall recht? Gerne auch Verweise auf Unterlagen/Vorschriften.
Grundsätzlich will ich das ganze so einfach wie möglich halten, damit es auch umgesetzt wird. Da wäre eine Armatur weniger besser. Jedoch nicht, wenn es einer anderen Schaden würde.
Und gilt das auch für die Niederschraubventile, die nicht federbelastet sind? (Verteiler, ...)
Viele Grüße!